Energieausweis: Unverzichtbar
Energieausweis bei Immobilien
Der Energieausweis hält für potenzielle Käufer oder Mieter auf einen Blick wesentliche Informationen über die „Verbrauchsklasse” und die Energieeffizienz der Immobilie bereit ‒ ähnlich wie bei Kühlschränken oder Herden.
Für Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler engagieren möchten, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten strengere Vorschriften. Zum Beispiel muss der Energieausweis unaufgefordert während der Besichtigung vorgelegt werden. Auβerdem müssen die Energiedaten bereits in den Immobilienanzeigen angegeben werden ‒ sonst drohen hohe Bußgelder.
Wenn Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, kümmern wir uns selbstverständlich um alle Details rund um den Energieausweis.
Die 2 Arten des Energieausweises
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich darin unterscheiden, wie die Energiekennwerte ermittelt werden: einen Bedarfsausweis und einen Verbrauchsausweis. Aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung ist der Verbrauchsausweis in der Regel kostengünstiger. Ein Verbrauchsausweis ist rechtlich unter gewissen Voraussetzungen ab einem Baujahr von 1977 oder jünger möglich, jedoch ist er auch weniger aussagekräftig.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Er wird aus den Daten von mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt. Es gibt also keinen separaten Energieausweis für einzelne Wohnungen, sondern nur einen für das gesamte Haus. Bei der Berechnung des Verbrauchskennwerts werden längere Leerstände genauso berücksichtigt wie die lokalen Witterungsverhältnisse während der einzelnen Abrechnungsperioden. Das ist wichtig, da ein besonders warmer Winter einen besseren energetischen Zustand des Hauses suggerieren könnte, während ein besonders kalter Winter das Gegenteil anzeigen würde. Die Ergebnisse werden auf Seite drei des Energieausweises festgehalten. Der Vorteil des Verbrauchsausweises besteht darin, dass die Datenerhebung in der Regel einfacher und weniger anfällig für Fehler ist. Von Nachteil ist jedoch, dass die Kennwerte stark vom Heizverhalten der Bewohner abhängen. Auch Leerstände können manchmal falsch erfasst werden und das Ergebnis verfälschen.
Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis werden die Energiekennwerte über standardisierte Rahmenbedingungen ermittelt. Qualität und Dämmzustand der Gebäudehülle wie Dach, Außenwand, Fenster und Boden spielen bei der Berechnung eine wichtige Rolle. Energieverluste bei der Wärmeerzeugung durch die Heizungsanlage fließen in die Berechnung des Endenergiebedarfes ebenfalls mit ein. Über den Primärenergiefaktor des verwendeten Energieträgers wird der Primärenergiebedarf des Gebäudes ermittelt. Dieser Wert spiegelt die sogenannte CO2-Effizienz wieder und darf nicht mit dem tatsächlichen Energiebedarf des Gebäudes verwechselt werden.
Häufige Fragen zum Energieausweis
Der Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz einer Immobilie und somit über die zu erwartenden Energiekosten. Außerdem soll er den Vergleich zwischen unterschiedlichen Immobilien vereinfachen.
Seit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 01. Mai 2014 ist die Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf einer Immobilie gesetzlich verpflichtend. Wenn bei Besichtigung der zu verkaufenden Immobilie kein gültiger Energieausweis vorgelegt wird, droht dem Verkäufer ein Bußgeld von bis zu 15.000,00 €.
Bis auf sehr wenige Ausnahmen kann auf einen Energieausweis nicht verzichtet werden. Wir klären gerne mit Experten rechtssicher für Sie ab, ob Ihre Immobilie für einen Verzicht infrage kommt.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Für den Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch der Bewohner der Immobilie herangezogen. Beim Bedarfsausweis wird hingegen der theoretische Energiebedarf, welcher sich aus dem aktuellen Zustand der Immobilie ergibt, bewertet. Somit ermöglicht er eine nutzerunabhängige Beurteilung.
Die Kosten richten sich nach der Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), dem Aufwand der Erstellung sowie der Immobiliennutzung (Wohn- oder Gewerbeimmobilie). Generell ist die Erstellung eines Verbrauchsausweises weniger aufwendig und somit kostengünstiger. Gerne übernehmen wir die Beauftragung des Ausweises und holen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot für Sie ein.