Das neue Maklergesetz, welches im Juni 2020 beschlossen wurde und am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, regelt erstmals bundeseinheitlich, wie bei der Verteilung der Maklerkosten zu verfahren ist. Obwohl die neue Gesetzeslage lediglich unsere Vorgehensweise bestätigt und somit keine Änderungen für Richardsen Immobilien mit sich bringt, möchten wir Sie nachfolgend über die Inhalte des Maklergesetzes 2020 in Kenntnis setzen.
Die Verteilung der Maklercourtage auf Verkäufer und Käufer wurde bisher in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Diesem Vorgehen hat der Gesetzgeber nun einen Riegel vorgeschoben. In vielen Regionen Deutschlands konnte der Verkäufer die Maklergebühren vollständig auf den Käufer abwälzen, in anderen galt das Bestellerprinzip - also: Wer den Immobilienmakler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Das im Dezember 2020 in Kraft getretene "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" stellt nun klar: Verkäufer und Käufer müssen zu gleichen Teilen für den Makler aufkommen. So werden die Kaufnebenkosten für den Käufer gesenkt und der Makler ist beiden Parteien gleichermaßen verpflichtet.
Als Friesische Immobilienmakler mit mehreren Jahrzehnten Erfahrung praktizieren wir das Prinzip der getrennten Maklerprovision schon lange - nicht zuletzt, weil uns Fairness und Transparenz besonders am Herzen liegen und wir stets darauf hinarbeiten, dass am Ende alle Beteiligten mit dem Ergebnis des Verkaufs zufrieden sind. An unserem Geschäftsverlauf ändert sich durch das neue Maklergesetz also nichts. Neu ist lediglich, dass sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Käufer der Immobilie eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden muss. Vorher reichte zum Abschluss des Maklervertrages ebenso eine mündliche Willenserklärung. Das ist nun nicht mehr möglich.
Möchten Sie noch mehr über das neue Maklergesetz erfahren oder sich ganz konkret zu unseren Leistungen für Verkäufer und Käufer informieren? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und vereinbaren gerne zeitnah einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.